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Funktionen von Entrauchungsanlagen

Entrauchungsanlagen sind sicherheitstechnische Anlage, die den Brandrauch in unterschiedlicher Weise aus Gebäuden oder Gebäudeteilen nach Außen abführen. Sie dienen dem vorbeugenden Brandschutz. Je nach Gebäudeart greifen unterschiedliche Verordnungen (DIN, LBO, VDS etc.) zum Betrieb einer sicherheitstechnischen Anlage. Zudem gilt es, die Auflagen der zuständigen Brandschutzbehörden einzuhalten. Diese Anlagen sind integrierter Bestandteil ganzheitlicher Brandschutzkonzepte.

RWA- und Lüftungsanlagen werden u.a. eingesetzt, um Versicherungsauflagen zu erfüllen und Menschenleben, Gebäude, Sachwerte und Einrichtungen zu schützen und Brandfolgeschäden herabzusetzen. Betriebswirtschaftliche Gründe sind dabei berücksichtigt.

RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) öffnen die dazugehörigen Fenster, Klappen oder Lichtkuppeln (RWG-Öffnung) und führen im Brandfall Rauch und Wärme ab. Sie schaffen eine rauchfreie Schicht über dem Boden und halten Fluchtwege, Rettungs- und Angriffswege rauchfrei. Sie erleichtern die Brandbekämpfung bereits bei der Entstehung und verzögern bzw. vermeiden den ?flash over? und den Vollbrand.

Rauchabzugstypen

Man unterscheidet weitestgehend 3 Typen des Rauchabzugs: Zum einen den Rauch-Wärme-Abzug (RWA) bzw. natürlichen Rauchabzug (NRA), wenn ihre Funktion auf dem thermischen Auftriebs-Prinzip (Kamineffekt) beruht, der maschinelle Rauchabzug (MRA), wenn die Funktion durch "absaugen" der Brand- und Rauchgase erfolgt und der Rauch-Druck-Abzug (RDA), der durch (Über-) Druckregelung Flucht- und Rettungswege rauchfrei hält.

  • Die RWA/NRA verfolgen das Prinzip der ?natürlichen? Entrauchung, d.h. die Brandgase steigen auf (Kamineffekt) und werden über eine motorisch angetriebene Entrauchungsöffnung abgeführt.
  • Die MRA funktionieren nach dem Prinzip des Unterdrucks. Entrauchungsventilatoren an oberster Stelle saugen die Brandgase nach Außen. Entsprechende Zuluftöffnungen sind im unteren Teil eines Gebäudes vorzusehen.
  • Die RDA bedienen sich dem Prinzip des Überdrucks. Die Brandgase werden durch einen Zuluftventilator, der frische Außenluft ansaugt, über eine Entrauchungsöffnung an oberster Stelle nach Außen geblasen. RDA-Anlagen sind beispielsweise in Nottreppenhäusern ohne direkte Außenwandanbindung lt. LBO vorzusehen.

RWA-Öffnungen

Als RWA-Öffnungen werden die Gebäudeelemente bezeichnet, durch die Rauchgase und Hitze ins Freie geleitet werden können. Durch das physikalische Gesetz müssen RWA-Öffnungen immer im oberen Teil des betreffenden Gebäudeabschnitts eingebaut werden. Daraus resultieren auch die gesetzlichen Vorschriften, welche die Anordnung von RWA-Öffnungen festlegt.

Je nach Fassade oder Dachform sind verschiedene Lösungen für RWA-Öffnungen möglich. In Flachdächern oft in Form von Lichtkuppeln oder Lichtbändern, in Schrägdächern sind oft auswärts klappende Kippflügel oder Dachflächenfenster üblich. Als Lösung in vertikale Außenwände sind unterschiedlichste Fensterformen, wie Kipp-, Klapp-, Schwing- oder Lamellenfenster möglich. Dabei ist zu beachten, dass sich öffnende Fensterflügel nicht den Fluchtweg beeinträchtigen dürfen.

Entscheidend für die optimale Wirkung eines natürlichen Rauchabzugs ist Art und Größe des Öffnungselements. Rauchgase und Hitze sollen möglichst ungehindert das Freie erreichen. Bauliche Gegebenheiten wie z.B. Mauervorsprünge oder Bestandteile des Fensters selbst, dürfen das Ausströmen nicht behindern. Die freie Öffnungsfläche, wie sie in den gesetzlichen Bestimmungen gefordert wird, richtet sich nach Art des Gebäudeteils / Raumgröße. Die Nutzung spielt ebenfalls eine Rolle. Die wirksame Fläche der Zuluftöffnung aller NRA-Rauchabzugsanlagen muss mindestens das 1,5-fache der erforderlichen aerodynamischen RWA-Öffnungsfläche betragen. Die geforderte RWA-Öffnung beträgt in Treppenhäusern 5% der Grundfläche, aber mindestens einen Quadratmeter. Für Industrieobjekte sind oft 2% der Grundfläche als RWA-Öffnung üblich. Hier sind die genauen Forderungen der zuständigen Behörden zu beachten.

Rauchabzug nach DIN EN-12101, Teil 2

Nach DIN EN-12101, Teil 2 müssen RWA-Öffnungselemente (NRWG) jetzt zusammen mit dem Antrieb eine Zulassung erhalten. Dass bedeutet: Bei neuen Fensterelementen in der Fassade oder senkrecht im Dachbereich, Lamellenfenstern, Lichtkuppeln, Dunkelklappen o.ä., ist diese Richtlinie zu beachten. DomoTec-RWA kann diese Anforderungen erbringen und nachweisen.

Die Antriebstechnik zur Herstellung von RWA-Abluftelementen nach DIN EN-12101, Teil 2 für SCHÜCO, HEROAL, WICONA, REYNEARS und HUECK-HARTMANN-Profilserien ist durch uns bereits oder in Kürze lieferbar. Die Werksproduktionskontrolle (WPK) Ihrer hergestellten RWA-Elemente (NRWG) erfolgt durch DomoTec-RWA. Es entfällt somit die notwendige Fremdüberwachung durch ein von Ihnen beauftragtes Institut.

Für RWA-Anlagen in Treppenräumen, für Zuluftfenster, für Aufzugschächte und sanierungsbedürftige RWA-Anlagen im Bestand, gilt diese Richtlinie nicht!

Begriffe

NRWG = natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte,
bestehend aus: Öffungselement, Beschlag, Antrieb
RWA = Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
NRA = Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
MRA = Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
RDA = Rauchdruckanlagen / Überdruckanlagen
RSV = Rauchschutzvorhang
FSV = Feuerschutzvorhang
BSV = Brandschutzvorhang